Uwaga dotycząca archiwizacji zdjęć i powiadomień e-mail

Archiwizacja zdjęć w celu umożliwienia nowych zamówień jest częścią naszej usługi, a zatem jest to umowna część tworzenia konta klienta.

Ponadto wysyłanie przypomnień/powiadomień za pośrednictwem poczty e-mail (na przykład informacji o udostępnianiu zdjęć lub ich usuwaniu) jest częścią naszej usługi, dlatego nie jest wymagane oddzielne wyrażanie zgody.

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 Geltungsbereich
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sir Richard Picture erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Sir Richard Picture durch den Auftrag­gebern, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildma­terials zur Veröffentlichung. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggebern überlassenes Material, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektro­nisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen von Sir Richard Picture bedürfen zu ihrer Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der ausdrücklichen Bestätigung durch Sir Richard Picture.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Durch eine Bestellung oder Buchung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die AGB von Sir Richard Picture gelten als anerkannt, wenn nicht binnen sieben Tagen schriftlich widersprochen wurde.

Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote von Sir Richard Picture sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung, die vom Auftraggebern abgegeben wird und bei Sir Richard Picture eingeht, ist ein bindendes Angebot des Bestellers. Zwischen Sir Richard Picture und dem Auftraggebern kommt ein Vertrag zustande, wenn Sir Richard Picture das entsprechende Angebot des Auftraggebern schriftlich bestätigt oder sonst die Annahme des Angebots des Auftraggebern zum Abschluss eines solchen Vertrages zu erkennen gibt,
z.B. durch Lieferung und Leistung. In diesem Fall verzichtet der Besteller auf eine Annahmeerklärung durch Sir Richard Picture.

Versandbedingungen
Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware zum Transport an den Auftraggebern auf diesen über. Sir Richard Picture bestimmt Transportweg und -mittel, sofern der Auftraggeber keine besondere Versandart vereinbart und ggf. die entstehenden Mehrkosten trägt.

Annahme der Leistung
Hat der Auftraggeber Sir Richard Picture keine ausdrück­lichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauf­fassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat dieser eventuelle Mehrkosten zu tragen. Sir Richard Picture behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergröße­rungen können sich technisch bedingt Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies stellt keinen Fehler des Werkes dar. Eine Reklamation aus diesem Grund ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftrag­geber nur innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Werke geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werke als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.
Für den Fall, dass sich der Besteller oder der von ihm benannte Empfänger im Annahmeverzug befindet, ist Sir Richard Picture berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers zu lagern. Die dadurch entste­henden Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dieser muss Sir Richard Picture diese Kosten erstatten.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittel­standsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwert­steuer. Gegenüber Endverbrauchern weist der Sir Richard Picture die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebern.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildma­terials zu dem vereinbarten Zweck gemäß AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme an.
Vom Auftraggebern in Auftrag gegebene Gestaltungs­vorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Die Hälfte des verein­barten Honorars wird mit der Bestätigung des Entwurfes fällig. Die zweite Hälfte mit der Abnahme oder vier Wochen nach Übergabe, wenn die Gründe der Nichtab­nahme nicht bezeichnet werden oder Sir Richard Picture diese nicht zu vertreten hat.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungs­aufforderung begleicht. Sir Richard Picture bleibt vorbe­halten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 2.500 Euro, so ist Sir Richard Picture gegebe­nenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 50% zu verlangen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bzw. Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum von Sir Richard Picture. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbe­haltungsrecht kann nicht geltend gemacht werden.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist Sir Richard Picture berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die getätigten Lieferungen und Leistungen zurückzuverlangen, sowie den bereits entstanden Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Kosten der Rücksendung im Verzugsfall gehen zu lasten des Auftraggebern und müssen erstattet werden.

Urheberrecht
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Sir Richard Picture gelieferten Bildmaterial um urheber­rechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Sir Richard Picture steht das Urheberrecht an den Bildern und Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Überträgt Sir Richard Picture die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde -jeweils nur das private Nutzungsrecht übertragen zur einmaligen Verwendung. Die Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggebern angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Sir Richard Picture. Das gilt insbesondere für: *eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, *jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, *die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDs, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient, *jegliche Vervielfäl­tigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, *jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Auftraggebern handelt), *die Weitergabe des digita­lisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet wurde, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Die von Sir Richard Picture gefertigten Werke sind grund­sätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunter-nehmen, zu übertragen.
Der Besteller eines Bildes i.S. von §60 UrhG hat kein Recht, Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Sir Richard Picture vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jewei­ligen Bild. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sir Richard Picture zum Schadensersatz.
Die Rohdaten verbleiben bei Sir Richard Picture. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei geson­derter Vereinbarung und Vergütung.
Das Recht zur Nutzung, künstlerischen Bearbeitung und Verwendung von Bildnissen von Personen sowie Gegen­ständen durch Sir Richard Picture gilt als vereinbart.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an Sir Richard Picture.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dass der Auftrag­nehmer zu Zwecken der Eigenwerbung den Namen und die Marke des Auftraggebers als Referenz verwenden darf. Dabei erfolgt die Verwendung der Marke des Auftraggebers im Rahmen des festgelegten CI.

Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Werken von Sir Richard Picture im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen Sir Richard Picture und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Werke im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sir Richard Picture.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Sir Richard Picture auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sir Richard Picture.
Entsteht durch Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Mitur­heber im Sinne des §8 UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werke von Sir Richard Picture digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Rechteinhabers mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbe­sondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Sir Richard Picture als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Sir Richard Picture ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass Sir Richard Picture ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Bei Buchungen von Sir Richard Picture sind Termin­änderungen oder Stornierungen sind bis spätestens 72 Stunden vor Beginn des Shootings bekannt zu geben. Andernfalls wird in der Höhe des gebuchten Aufwandes eine Aufwandentschädigung in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung oder Terminänderung bis 24h vor verein­bartem Produktionsbeginn werden 50% des verein­barten Honorars fällig, danach 100% vom Grundhonorar. Gleiches gilt, wenn die Produktion aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ausfallen muss. Das Ausfall­honorar wird sofort fällig.
Wird ein angefangener Auftrag aus von Sir Richard Picture nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht Sir Richard Picture das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung von Sir Richard Picture begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
Überlässt Sir Richard Picture dem Auftraggeber mehrere Werke zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb einer Woche nach Zugang
-wenn keine längere Zeit vereinbart wurde -auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Werke kann Sir Richard Picture, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Ersatz verlangen.
Überlässt der Sir Richard Picture dem Auftraggeber Werke aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung auf eigene Rechnung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Sir Richard Picture eine Blockierungsgebühr von einem Euro pro Tag und Werk verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Sir Richard Picture Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 Euro für jedes Original sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Sir Richard Picture vorbehalten.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorge­sehene Zeit aus Gründen, die Sir Richard Picture nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Sir Richard Picture, sofern ein Pauschal­preis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sir Richard Picture auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Sir Richard Picture kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Sir Richard Picture weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sir Richard Picture bestätigt worden sind. Sir Richard Picture haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Mängel oder Fehler der gelieferten Werke werden nach der Wahl von Sir Richard Picture durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemes­sener Höhe verlangen, wenn Sir Richard Picture eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen gegeben wurde. Voraussetzung dafür ist die Rücksendung der beanstandeten Ware. Die Kosten für den Transport dieser Ware trägt Sir Richard Picture. Sir Richard Picture haftet nicht soweit gesetzlich zulässig für Mangelfolgeschäden.

Widerruf
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Verbraucher sind an ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn sie fristgerecht ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Der Widerruf ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären. Gemäß §312 Absatz 4 BGB besteht allerdings kein Widerrufsrecht für Waren, die nach Auftrag­gebernspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Der Widerruf ist zu richten an:
Sir Richard Picture, Seestraße 35, 15366 Hönow, Deutschland, E-Mail: mail (at) sir-richard-picture.de

Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Sir Richard Picture übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentli­chung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatz­ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Er stellt Sir Richard Picture von diesen Ansprüchen frei.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Sir Richard Picture berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Es ist Sache des Auftraggebers auf seine Kosten alle für die Durchführung und Abwicklung der Beauftragung notwendigen Genehmigungen, gleich an welcher Stelle, einzuholen.
Der Auftraggeber haftet grundsätzlich selbst für Werkaus-sagen, die mit den beauftragten Werken getroffen werden. Sir Richard Picture ist deshalb nicht zur rechtlichen Überprüfung der Aussage verpflichtet und wird vom Auftraggeber gegenüber Ansprüchen Dritter freigestellt.
Bei der Erstellung von Werken mit Personen gilt Einver­ständnis der abgebildeten Personen und Gegenstände zur Speicherung, Bearbeitung und Veröffentlichung in jeglicher Form mit der Beauftragung von Sir Richard Picture als erteilt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbe­zogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verar­beitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Weiterhin stimmt der Auftraggeber der Weitergabe seiner Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte zum Zwecke der Bonitätsprüfung oder für Inkassoverfahren zu. Der Sir Richard Picture verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Eine Weiterleitung an Dritte zu werblichen Zwecken ist ausgeschlossen.

Haftung
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von Sir-Richard-Picture nicht zu vertreten sind; u.a. Witte­rungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereit­stellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittel­barem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Sir Richard Picture für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtver­letzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an überlas­senen Objekten haftet Sir Richard Picture -wenn nichts anderes vereinbart wurde -nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildma­terial, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen, einmaligen Situationen) entfallen.
Die Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, maximal drei Monate für Nachbestellungen aufbewahrt.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bzw. Auftraggebern. Die Kosten sind vom Auftraggeber bzw. vom Auftraggebern zu tragen. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

Änderungen der AGB
Diese AGB gelten ab dem 14.09.2009. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit. Sir Richard Picture behält sich das Recht vor, seine Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrags­verhältnis ist der Sitz von Sir Richard Picture, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Sir Richard Picture als Gerichtsstand vereinbart.

Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Die Rechtswahl gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung der unwirksamen am nächsten kommt.

Hönow, den 14.09.2009

Sir Richard Picture